Handlungshilfe Mitbestimmung bei Dienstplänen
Der Dienstplan ist das zentrale Organisations- und Steuerungselement des Dienstgebers. Er übt damit sein Direktionsrecht über die Verteilung der Arbeitszeit aus. In der Regel wird diese Verantwortung an Dienstplaner*innen delegiert, die mehr oder (meist) weniger firm in den einschlägigen rechtlichen Grundlagen sind. Umso wichtiger ist es, dass die MAVen den Dienstplänen zustimmen und die Dienstpläne kontrollieren. Im § 40 Buchstabe d MVG-EKD ist die Mitbestimmung dazu normiert. Regelungen zur Arbeitszeit dienen dem Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden. Werden diese unterlaufen (z.B.