KGH.EKD 15.12.2025 - II-0124/32-2025
https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/61154
aus den Leitsätzen des Gerichts:
Zahlt der Dienstgeber dem Mitarbeitenden ein übertarifliches Gehalt, entbindet das nicht von der Verpflichtung zur Eingruppierung nach § 42 Buchst. c) MVG-EKD in die in der Dienststelle geltende kirchlich-diakonische Entgeltordnung, soweit die übertragende Tätigkeit von den Eingruppierungsmerkmalen der Entgeltordnung erfasst wird.