Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Diakonie in Bayern
Das MVG-EKD sieht die Bildung von Gesamtausschüssen für alle Gliedkirchen der EKD verbindlich vor. Im bayerischen Ausführungsgesetz zum MVG (AGMVG; gilt seit Anfang 2015) hat die Synode der ELKB geregelt, dass zwei separate Gesamtausschüsse für Mitarbeitervertretungen aus Kirche und Diakonie gebildet werden.
Für die Diakonie Bayern werden alle vier Jahre, nach den regulären Neuwahlen der MAVen, in einer Wahlversammlung die 13 Mitglieder des Gesamtausschusses Diakonie gewählt. Im Prinzip funktioniert der Gesamtausschuss (GA) ähnlich wie eine MAV. Viele §§ des MVG gelten für den GA entsprechend.
Für den GA gibt es insgesamt Freistellungen im Umfang von 150 % bzw. 1,5 Vollzeitstellen. Er ist zuständig für Anliegen aus den MAVen, nicht von einzelnen Beschäftigten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich ggf. an den GA wenden, wenn sie keine MAV vor Ort haben und/oder bei der Bildung einer MAV Unterstützung wünschen. Für Einzelberatungen darüber hinaus fehlt die Rechtsgrundlage.
Aufgabe des GA ist also im Wesentlichen: Beratung, Unterstützung und Information der MAVen, Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustauschs sowie Förderung der Fortbildung. Werden Dienstgebern Missstände beim Vollzug des MVG sowie in arbeitsrechtlichen Fragen vorgeworfen, können sich MAVen an den Beschwerdeausschuss des GA wenden. Darüber hinaus macht sich der GA aber auch grundsätzliche Gedanken über arbeits- und mitarbeitervertretungsrechtliche Fragen.
Je fünf Vertreterinnen und Vertreter aus den Gesamtausschüssen Kirche und Diakonie bilden den Landesausschuss. Er ist zuständig für Stellungnahmen zu beabsichtigten kirchengesetzlichen Regelungen und wirkt mit bei der Besetzung der Kirchgerichte.
Die beiden Gesamtausschüsse und der Landesausschuss bedienen sich einer gemeinsamen Geschäftsstelle. Sie wird geleitet von einer Juristin, die von einer Verwaltungskraft unterstützt wird.
Zwei Mitglieder des Gesamtausschusses Diakonie werden in die Bundeskonferenz (Buko) entsandt. In der Buko sind alle Gesamtausschüsse der insgesamt 20 Gliedkirchen der EKD mit je zwei Mitgliedern vertreten.
Mindestens einmal im Jahr beruft der Gesamtausschuss eine Delegiertenversammlung ein. Alle Diakonie-MAVen sind aufgerufen, jeweils eine Kollegin/einen Kollegen aus ihren Reihen zu entsenden. Die Freistellung und die Kosten hat die jeweilige Dienststellenleitung zu gewähren. Fahrtkosten werden von der Geschäftsstelle des Gesamtausschusses erstattet. Delegiertenversammlungen funktionieren ähnlich wie eine große Mitarbeitendenversammlung: Tätigkeitsbericht, Behandlung spezieller Themen, Erörterung von Fragestellungen, Entgegennahme von Anträgen usw.
Näheres und Details ⇒ §§ 54 – 55d MVG-EKD