Handwerkszeug
Unsere Arbeitshilfen – Handwerkszeug für MAVen
Das Handwerkszeug für die MAV ist eine Sammlung wichtiger Informationen für MAV-Mitglieder. Es handelt sich um eine Arbeitsgrundlage, die der Gesamtausschuss Diakonie im Herbst 2017 erstmals zusammengestellt hat und danach laufend bearbeitet und erweitert. Es enthält viele Informationen, Links, Vordrucke und weitere Themen rund um die MAV-Arbeit in der bayerischen Diakonie. Die Unterlagen sollen dazu dienen, die Mitarbeitervertretungen bei ihrer Arbeit vor Ort zu unterstützen und ihnen den Rücken zu stärken. Sie sind über unsere Website zu finden.
Die Sammlung kann natürlich nicht vollständig sein. Wir sind aber der Meinung, dass wir die wichtigsten Grundlagen für die MAV-Arbeit zusammengestellt haben.
Wir sind dankbar für Rückmeldungen, insbesondere für welche Themen weiterer Bedarf besteht. Gemäß § 55 Buchst. a) MVG ist die Beratung und Unterstützung der Mitarbeitervertretungen eine zentrale Aufgabe des Gesamtausschuss Diakonie. Unser Ziel sind starke und kompetente MAVen, die die Interessen der Kolleginnen und Kollegen vertreten.
Noch ein Wunsch an Sie und Euch alle: Bitte teilt uns die Kontaktdaten Eurer MAV und - wenn gewählt - der SBV und/oder JAV mit! Nur dann können wir dem Gremium Informationen zukommen lassen.
Für heute wünschen wir viel Erfolg und auch Spaß bei der MAV-Arbeit und verbleiben
mit solidarischen Grüßen
Euer Team des Gesamtausschusses Diakonie
Da Chancengleichheit für kirchliche und diakonische Einrichtungen, aber auch für Frauen und< Männer erhebliche Vorteile bringt, hat die Synode am 10. Dezember 2001 das Kirchliche Gleichstellungsgesetz (KGlG) beschlossen. Der Diakonische Rat hat diesem Gesetz am 02. Oktober 2002 zugestimmt und eigene Durchführungsbestimmungen erlassen. Es gilt seit dem 01.01.2003.
Ziel des Gesetzes ist die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in kirchlichenBeschäftigungsverhältnissen. Hierzu sieht das Gesetz verschiedene Maßnahmen vor. Vordringlich sollen diese gleiche Chancen und gerechte Beteiligung von Frauen in allen Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, herstellen. Ein weiterer Schwerpunkt gilt der Förderung von Arbeitsbedingungen, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes zugunsten der Mitarbeitenden und ihrer Einrichtungen wird sein, dass bei Dienststellenleitungen und Gleichstellungsbeauftragten die Bereitschaft zu einem offenen und kooperativen Miteinander besteht.
aus: Handreichung für die Umsetzung des Kirchlichen Gleichstellungsgesetzes (KGIG)
in der Diakonie, September 2014
Kirchengesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern
(Kirchliches Gleichstellungsgesetz – KGlG)